Behälter-Pool-Übereinkommen · Behälter-Pool-Übereinkommen
§ 17 Behälter-Pool-ÜbereinkommenKündigung
Artikel 17
1. Jede Vertragspartei kann dieses Übereinkommen durch Notifizierung an den Verwahrer kündigen.
2. Die Kündigung wird fünfzehn Monate nach dem Eingang der Notifizierung beim Verwahrer wirksam.