§ 1 Doppelbesteuerung und Verhinderung der SPersönlicher Geltungsbereich
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2013-06-01
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.