Euro-Bundesanleihenumstellungsgesetz · Euro-Bundesanleihenumstellungsgesetz
§ 1 Euro-Bundesanleihenumstellungsgesetz
Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:
1. Anleihen: die Teilschuldverschreibungen des Bundes;
2. Stückelung: die Unterteilung einer Anleihe in Teilschuldverschreibungen mit einem bestimmten Nennwert;
3. Umrechnungsfaktor: der unwiderruflich gemäß Art. 109l (4) erster Satz EG-V festgelegte Umrechnungskurs, zu dem die Schilling-Währung durch die Euro-Währung ersetzt wird.
Verwijst naar
- Euro-Bundesanleihenumstellungsgesetz Art. 109l