Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße · Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (BRD)
§ 10 Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße Artikel 10
Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, alle Personen, die im Durchgangsverkehr in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates eingereist sind, ohne Rücksicht auf die Dauer ihres Aufenthaltes in diesem Staat zu übernehmen.