Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße · Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (BRD)
§ 5 Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße Artikel 5
Im Durchgangsverkehr bedarf es keiner Durchreisebewilligung. Personen im Alter von mehr als 16 Jahren müssen einen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mit sich führen.