Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel)
§ 5 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Israel
Artikel 5
Die beiden Vertragsstaaten sind berechtigt, Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die gegen die Bestimmungen dieses Abkommens verstoßen, die Einreise in ihr Gebiet oder den Aufenthalt darin zu verweigern.