Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)
§ 4 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa
Artikel 4
Die zuständigen Behörden jedes der beiden Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.