§ 1 Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen-
Artikel 1
Im Bahnhof Lindau Hauptbahnhof und im Bahnhof Lindau-Reutin werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen
errichtet.
Artikel 1
Im Bahnhof Lindau Hauptbahnhof und im Bahnhof Lindau-Reutin werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen
errichtet.