Übereinkommen zur Verminderung der Staat · Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
§ 3 Übereinkommen zur Verminderung der Staat
Artikel 3
Zur Festsetzung der Pflichten des Vertragsstaates nach diesem Übereinkommen gilt die Geburt auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug als im Hoheitsgebiet des Staates eingetreten, dessen Flagge das Schiff führt oder in dem das Luftfahrzeug registriert ist.