§ 1 Grenzdienststelle (Schiffsverkehr) Passa
Artikel 1
In Passau-Donaulände und in Obernzell (Donau) werden für den Schiffsverkehr vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet errichtet.
Artikel 1
In Passau-Donaulände und in Obernzell (Donau) werden für den Schiffsverkehr vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet errichtet.