Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philip · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)
§ 6 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philip
Artikel 6
Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, Personen des anderen Vertragsstaates, die als unerwünscht betrachtet werden, die Einreise oder den Aufenthalt in seinem Gebiet zu verweigern.