Abkommen über den Personenverkehr (Griec · Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)
§ 2 Abkommen über den Personenverkehr (Griec
Artikel 2
Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.