§ 0 Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten
StF: BGBl. Nr. 380/1980 (NR: GP XV RV 175 AB 251 S. 25. BR: AB 2119 S. 393. )
Die Republik Österreich
und
die Schweizerische Eidgenossenschaft
von dem Wunsche geleitet, die wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten zu regeln,
haben folgendes vereinbart:
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Vertrag ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 am 1. August 1980 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.