Grenzbrücke über den Steinbach (BRD) · Grenzbrücke über den Steinbach (BRD)
§ 9 Grenzbrücke über den Steinbach (BRD)
Gültigkeitsdauer
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; es ist für die Dauer von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten unkündbar, danach mit einer Frist von zwei Jahren kündbar.