Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen ( · Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)
§ 10 Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (
Gültigkeitsdauer
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; es ist für die Dauer von zwanzig Jahren nach seinem Inkrafttreten unkündbar, danach mit einer Frist von zwei Jahren kündbar.