Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Alba · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Albanien)
§ 0 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Alba
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ALBANIEN ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT FÜR INHABER VON DIPLOMATEN- UND DIENSTPÄSSEN
StF: BGBl. Nr. 434/1992
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Albanien haben – von dem Wunsche geleitet, ihre Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der KSZE von Helsinki und der Charta von Paris weiter zu entwickeln – beschlossen, ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zu schließen, und sind wie folgt übereingekommen:
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. September 1992 in Kraft.