§ 5 Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen-
Artikel 5
Beim Grenzübergang Scheffau – Hub kann die österreichische Grenzabfertigung zu bestimmten Zeiten auf deutschem Gebiet vorgenommen werden.
Artikel 5
Beim Grenzübergang Scheffau – Hub kann die österreichische Grenzabfertigung zu bestimmten Zeiten auf deutschem Gebiet vorgenommen werden.