§ 2 Richtungsverlauf der B 50 Burgenland Str
Artikel 2
Die Vertragsparteien setzen als Anschlußstelle der Südumfahrung Kittsee und der Autobahn D 61 jenen ca. 700 m östlich der Achse der Eisenbahntrasse Pama-Kittsee liegenden und im Artikel 3 angeführten Punkt fest, wo die Richtung der Verkehrsverbindungen in einer Geraden, ungefähr in Richtung Südost, senkrecht zur oben angeführten Eisenbahntrasse, verläuft.