Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis · Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung
§ 12 Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis
3. ABSCHNITT Eisenbahnverkehr
Die Eisenbahnstatistik hat zu umfassen:
1. eine Bestandsstatistik;
2. eine Betriebsstatistik;
3. eine Verkehrsstatistik.