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Benützung zweier Teile des slowenischen · Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)

§ 0 Benützung zweier Teile des slowenischen

Van krachtOfficiële tekst

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE BENÜTZUNG ZWEIER TEILE DES SLOWENISCHEN STAATSGEBIETES IM BEREICH DES SKIGEBIETES „DREILÄNDERECK“

StF: BGBl. Nr. 594/1996 (NR: GP XX RV 8 AB 35 S. 8. BR: AB 5143 S. 610. )

Die Republik Österreich und die Republik Slowenien haben in dem Bestreben, im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen den Wintersport im Bereich des Skigebietes „Dreiländereck“ zu fördern sowie den Grenzübertritt in diesem Gebiet zu erleichtern, folgendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. Juni bzw. 26. August 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 mit 1. November 1996 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.