2. WaffV · 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
§ 15a 2. WaffVVerweise
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, ist die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung geltende Fassung maßgeblich.
2. WaffV · 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, ist die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung geltende Fassung maßgeblich.