Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Lita · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Litauen)
§ 6 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Lita
Artikel 6
Durch dieses Abkommen wird das Recht der zuständigen Behörden der Vertragsstaaten nicht berührt, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern.