§ 9 OECD – Organisation für Wirtschaftliche ARTIKEL 9
Der Rat kann ein Exekutivkomitee und die zur Verwirklichung der Ziele der Organisation erforderlichen Nebenorgane einsetzen.
Der Rat kann ein Exekutivkomitee und die zur Verwirklichung der Ziele der Organisation erforderlichen Nebenorgane einsetzen.