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Handels- und Zahlungsabkommen - China · Handels- und Zahlungsabkommen - China

§ 7 Handels- und Zahlungsabkommen - China

Artikel 7

Van krachtOfficiële tekst

Die Bestimmungen dieses Abkommens finden auf Geschäfte, die vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens abgeschlossen wurden, keine Anwendung. Auf Geschäfte, die im Rahmen und während der Gültigkeitsdauer dieses Abkommens abgeschlossen wurden, jedoch im Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Abkommens noch nicht erfüllt sind, werden die Bestimmungen dieses Abkommens weiter angewendet.