Abkommen über Getreidelieferungen (Polen · Abkommen über Getreidelieferungen (Polen)
§ 0 Abkommen über Getreidelieferungen (Polen
Langfristiges Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über Getreidelieferungen
StF: BGBl. Nr. 204/1981
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Polen haben
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unter Berücksichtigung des Langfristigen Abkommens über den Waren- und Zahlungsverkehr sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen vom 22. September 1976 *),
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unter Bedachtnahme auf die bisherige positive Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern,
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vom Wunsch geleitet, möglichst günstige Bedingungen für die weitere Entwicklung des gegenseitigen Warenaustausches sowie der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern, insbesondere auf dem Gebiet der Landwirtschaft, zu schaffen,
folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 648/1976
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 6 am 1. Mai 1981 in Kraft.