§ 0 Geschäftsbezeichnung und Ausübungsvorsch
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. März 1981 über die äußere Geschäftsbezeichnung und über Ausübungsvorschriften für das Drogistengewerbe
StF: BGBl. Nr. 177/1981
Auf Grund des § 67 und des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974 , wird verordnet:
Verwijst naar
- Geschäftsbezeichnung und Ausübungsvorsch Art. 67
- Geschäftsbezeichnung und Ausübungsvorsch Art. 69