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Internationales Übereinkommen über tropi · Internationales Übereinkommen über tropische Hölzer 1983

§ 43 Internationales Übereinkommen über tropiVorbehalte

Artikel 43

Van krachtOfficiële tekst

Vorbehalte zu den Bestimmungen dieses Übereinkommens sind nicht zulässig.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig Bevollmächtigten dieses Übereinkommen an den angegebenen Tagen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Genf am achtzehnten November neunzehnhundertdreiundachtzig; der arabische, englische, französische, russische und spanische Wortlaut dieses Übereinkommens ist gleichermaßen authentisch. Der authentische chinesische Wortlaut wird vom Depositär erstellt und allen Signatarstaaten sowie den Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen, die diesem Übereinkommen beigetreten sind, zur Genehmigung unterbreitet.