§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Brasili
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 474/1986
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien,
vom Wunsche geleitet, die traditionellen Freundschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens zu fördern und zu unterstützen,
sind wie folgt übereingekommen:
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 lit. a am 1. Oktober 1986 in Kraft.