Standesregeln für Betreiber von Technisc · Standesregeln für Betreiber von Technischen Büros
§ 1 Standesregeln für Betreiber von TechniscStandesgemäßes Verhalten
Das konzessionierte Gewerbe eines Technischen Büros ausübende Gewerbetreibende, im folgenden kurz „Beratende Ingenieure“ genannt, haben ihren Beruf gewissenhaft und mit der gebotenen Sorgfalt auszuüben. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten (§ 2) zu unterlassen.