Erlassung von Ausbildungsvorschriften fü · Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler § 5 Erlassung von Ausbildungsvorschriften füSchlußbestimmungen Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft. ← Vorige · § 2 Inhoud § 6 · Volgende →