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Erlassung der Prüfungsordnung für die Le · Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Textilreiniger

§ 7 Erlassung der Prüfungsordnung für die LeFachrechnen

Durchführung der theoretischen Prüfung

Van krachtOfficiële tekst

(1) Die Prüfung hat die Durchführung je einer Prüfungsaufgabe aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

a) Flottenberechnung,

b) Prozentrechnung,

c) Verhältnisberechnung.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen ist zulässig.

(3) Die Aufgabe ist so zu stellen, daß sie in der Regel in 45 Minuten durchgeführt werden kann.

(4) Das Fachrechnen ist nach 60 Minuten zu beenden.