EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll · EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll
§ 9 EWR-Abkommen – AnpassungsprotokollArtikel 9
In Protokoll 5 über Fiskalzölle (Liechtenstein, Schweiz)
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wird im Titel das Wort „Schweiz“ gestrichen;
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werden in den Absatz 1 die Worte „können Liechtenstein und die Schweiz“ durch die Worte „kann Liechtenstein“ ersetzt; in Absatz 2 werden die Worte „oder in der Schweiz“ gestrichen.