Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Unternehmerprüfungsordnung · Unternehmerprüfungsordnung

§ 6 UnternehmerprüfungsordnungWiederholungsprüfungen

Van krachtOfficiële tekst

Auf Wiederholungsprüfungen finden die §§ 1 bis 5 sinngemäß Anwendung. Hat der Kandidat die Unternehmerprüfung nur teilweise bestanden, so gelten bei der Festlegung des Umfanges der Wiederholungsprüfung durch die Prüfungskommission der schriftliche Teil und der mündliche Teil der Prüfung jeweils als ein Prüfungsgegenstand.