EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumäni · EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien
§ 34 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumäni
Artikel 34
Zollunionen, Freihandelszonen und Grenzhandel
Dieses Abkommen stellt kein Hindernis für die Aufrechterhaltung oder Bildung von Zollunionen, Freihandelszonen oder Grenzhandelsvereinbarungen dar, soweit diese das Handelsregime und insbesondere die in diesem Abkommen vorgesehenen Bestimmungen hinsichtlich Ursprungsregeln nicht negativ beeinflussen.