EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowak · EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei
§ 12 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowak
Artikel 12
Informationsverfahren für Entwürfe technischer Normen
Die EFTA-Staaten und die Slowakische Republik informieren einander zum frühest durchführbaren Zeitpunkt und in Übereinstimmung mit den in Anhang X festgelegten Bestimmungen über Entwürfe technischer Normen und Entwürfe von Änderungen dazu, die sie zu erlassen beabsichtigen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 1994-02-14