§ 24 WTO-Abkommen - Durchführung Art. VII Zol
Artikel 24
Sekretariat
Die Sekretariatsgeschäfte für dieses Übereinkommen werden vom WTO-Sekretariat wahrgenommen, ausgenommen bezüglich jener Aufgaben, die dem Technischen Komitee im besonderen übertragen sind, das vom Sekretariat des CCC betreut wird.