EU-Beitrittsvertrag - Akte · EU-Beitrittsvertrag - Akte
§ 78 EU-Beitrittsvertrag - Akte
Artikel 78
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 1995 tritt die Republik Österreich unter anderem von dem am 4. Januar 1960 unterzeichneten Abkommen zur Gründung einer Europäischen Freihandelsassoziation zurück.