Höchstsätze der Inkassoinstituten gebühr · Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
§ 1 Höchstsätze der Inkassoinstituten gebühr
Für die den Inkassoinstituten für ihre Tätigkeiten bei der Einziehung fremder Forderungen gebührenden Vergütungen werden in den §§ 2 und 3 folgende Höchstbeträge festgelegt.