SCHIG · Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz
§ 10 SCHIGBericht an den Nationalrat
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat in dem gemäß § 49 des Bundesbahngesetzes alljährlich dem Nationalrat vorzulegenden Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen auch über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach § 3 Abs. 1 Z 9 und 10 zu berichten.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2026-07-30
Verwijst naar
- SCHIG § 3
- SCHIG Art. 49