MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 12 MinroGUnzulässigkeit der Ansuchensergänzung
I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Angaben über die Lage des Freischurfmittelpunktes sind unzulässig.
MinroG · Mineralrohstoffgesetz
I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Angaben über die Lage des Freischurfmittelpunktes sind unzulässig.