VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 84a VBG
1. Unterabschnitt Allgemeine Übergangsbestimmungen
Bei Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Bund nach dem 30. Juni 2007, auf das dieses Bundesgesetz anzuwenden ist, ist § 54 Abs. 3 GehG nicht anzuwenden.