Tierärztliche Physikatsprüfungsordnung · Tierärztliche Physikatsprüfungsordnung
§ 12 Tierärztliche PhysikatsprüfungsordnungAußerkrafttreten der bisherigen Vorschriften
Mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Kundmachung treten die bisher geltenden Vorschriften über die tierärztliche Physikatsprüfung, insbesondere die Verordnung vom 24. Jänner 1923, BGBl. Nr. 60, in der derzeit geltenden Fassung, außer Kraft.