ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 108k ASVGAnpassung der Leistungen von Amts wegen
2. Unterabschnitt: Durchführung
Die Anpassung der Leistungen gemäß den Bestimmungen der „§§ 108g bis 108i ist von Amts wegen vorzunehmen.
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
2. Unterabschnitt: Durchführung
Die Anpassung der Leistungen gemäß den Bestimmungen der „§§ 108g bis 108i ist von Amts wegen vorzunehmen.