ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 157 ASVGUmfang des Versicherungsschutzes.
7. UNTERABSCHNITT. Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft.
Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt den nach seinem Eintritt (§ 120 Z 3) liegenden Zeitraum der Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit anzusehen sind.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2016-01-01