ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 306a ASVGNichtanrechnung von Übergangsgeld
ABSCHNITT VI ABSCHNITT römisch sechs Rehabilitation und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.
Verwijst naar
- ASVG Art. 36a