RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 46 RGV
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht
Leistungen nach Abschnitt VII des I. Hauptstücks entfallen, wenn ein Richter in Vollziehung der über ihn verhängten Disziplinarstrafe der Versetzung an einen anderen Dienstort (§ 104 Abs. 1 lit. c RStDG) ernannt wurde.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2012-01-01
Verwijst naar
- RGV Art. 104