RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 63 RGVEichdienst
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht
Die für die Vornahme eichtechnischer Amtshandlungen und für die Durchführung eichpolizeilicher Überprüfungen im Dienstort außerhalb der Dienststelle anfallenden Gebühren sind in besonderen Vorschriften geregelt.