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Notenwechsel zwischen Österreich und der · Notenwechsel zwischen Österreich und der Schweiz über den Austausch von Gastarbeitnehmern

§ 1 Notenwechsel zwischen Österreich und der

Artikel 1

Van krachtOfficiële tekst

(1) Diese Vereinbarung findet Anwendung auf Gastarbeitnehmer, das heißt auf Angehörige eines der beiden Staaten, die im anderen Staat für eine begrenzte Zeit ein Arbeitsverhältnis eingehen, um ihre sprachlichen und beruflichen Kenntnisse zu vervollkommnen.

(2) Die Gastarbeitnehmer sollen eine abgeschlossene berufliche Ausbildung besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.