BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 21 BThPGVerweisungen auf andere Bundesgesetze
ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei Sonderbestimmungen für nach dem 31. Dezember 1954 geborene Bundestheaterbedienstete
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2024-10-10