Heimarbeitsgesetz 1960 · Heimarbeitsgesetz 1960
§ 36 Heimarbeitsgesetz 1960
Abschnitt 2
Die Bestimmungen der §§ 34 und 35 gelten auch für die Abänderung oder Aufhebung eines Heimarbeitstarifes.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2009-08-01
Heimarbeitsgesetz 1960 · Heimarbeitsgesetz 1960
Abschnitt 2
Die Bestimmungen der §§ 34 und 35 gelten auch für die Abänderung oder Aufhebung eines Heimarbeitstarifes.